Kostenübernahme
Die osteopathische Untersuchung und Behandlung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnungen für diese Leistungen erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungskosten richten sich dabei nach Zeit und Aufwand der Therapie.
Private Krankenversicherungen
Die osteopathische Therapie wird als Heilpraktiker-Leistung von den meisten privaten Krankenversicherungstarifen abgedeckt. Bitte prüfen Sie ob ihr Versicherungstarif die Leistungen von Heilpraktikern beinhaltet. Bei Schwierigkeiten mit der Erstattung einzelner Positionen bzw. bestimmter Behandlungstechniken helfen wir Ihnen gerne mit entsprechenden Erläuterungen.
Gesetzliche Krankenkassen
Seit einigen Jahren hat bei den gesetzlichen Krankenkassen ein Umdenken eingesetzt. Die Liste der Krankenkassen, die eine osteopathische Behandlung bezuschussen oder erstatten, wird immer länger. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Eine aktuelle Übersicht über die Krankenkassen finden Sie unter www.osteokompass.de
Um die Qualität der osteopathischen Behandlung zu gewährleisten, verlangen manche Krankenkassen eine zur Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband qualifizierende Ausbildung des Therapeuten. Diese Voraussetzung für die Bezuschussung bzw. Erstattung der Behandlungskosten erfüllen wir als Mitglied des ROD.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen für alternative oder komplementäre Heilmethoden übernehmen in der Regel die Kosten. Eine Nachfrage bei der Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn ist empfehlenswert.
Terminabsageregelung
Mit Ihrer Terminbuchung reservieren wir den vereinbarten Termin exklusiv für Sie. Falls Sie Ihren Termin doch nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor Terminbeginn, per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. So haben wir die Möglichkeit, Ihren Termin über unsere Warteliste neu zu vergeben. Im Falle eines versäumten bzw. nicht rechtzeitig abgesagten Termins behalten wir uns vor, Ihnen eine Terminausfallgebühr i.H.v. 45 € bei einem Folgetermin bzw. 90 € bei einem Ersttermin in Rechnung zu stellen, sofern wir den Termin nicht mehr vergeben können.